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BGH, 26.09.1968 - VII ZR 105/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Erstellen von Vorentwürfen für einen Neubau von Betriebsanlagen - Überschreiten des vereinbarten Kostenlimits
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
Auszug aus BGH, 26.09.1968 - VII ZR 105/66
Solchenfalls würde er, wie auch das Berufungsgericht ausführt, nur hinsichtlich der infolge der Kündigung nicht zur Ausführung gelangten Leistungen keine Vergütung verlangen können (BGHZ 31, 224, 229) [BGH 26.11.1959 - VII ZR 120/58].
- BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73
Nachschieben eines Kündigungsgrundes
Ob der Besteller das Teilwerk bezahlen muß, hängt davon ab, ob es brauchbar ist (Urteil des Senatsvom 26. September 1968 - VII ZR 105/66 - vgl. auch BGHZ 50, 160, 165) [BGH 06.05.1968 - VII ZR 33/66]. - BGH, 20.12.1976 - VII ZR 72/74
Stillschweigende Vereinbarung eines Architektenvertrags
Auch dann kann der Kläger für seine schon erbrachten Leistungen Honorar verlangen, sofern diese nicht für die Beklagte unbrauchbar sind (vgl. Senatsurteil vom 26. September 1968 - VII ZR 105/66, S. 12 -).